Das Hongkonger Finanzamt hat klargestellt, dass der Handel oder die Übertragung von tokenisierten ETF-Anteilen oder -Einheiten von der Stempelsteuer befreit ist.
ChainCatcher berichtet, dass das Hongkonger Steueramt klargestellt hat, dass der Kauf, Verkauf oder die Übertragung von tokenisierten ETF-Anteilen oder -Einheiten auf lizenzierten digitalen Vermögenshandelsplattformen oder anderen Plattformen in Hongkong von der Stempelsteuer befreit ist.
Darüber hinaus fördert Hongkong die Umsetzung eines Lizenzierungsmechanismus für Anbieter von Dienstleistungen im Bereich des Handels mit digitalen Vermögenswerten sowie für Anbieter von Verwahrungsdienstleistungen für digitale Vermögenswerte. Es wird gehofft, dass nach den Neuwahlen des Legislativrats im Dezember dieses Jahres die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen im nächsten Jahr dem Legislativrat zur Prüfung vorgelegt werden können. Laut Angaben von Paul Chan, dem Finanzminister von Hongkong, wird zunächst der Hongkong-Dollar-Stablecoin umgesetzt. Die ersten Lizenzen sollen voraussichtlich wie geplant Anfang 2026 vergeben werden.
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