Die Präsidentin der russischen Zentralbank: Das Kauf-Limit für Kryptowährungen durch nicht qualifizierte Investoren dient dem Anlegerschutz.
Elvira Nabiullina führte aus, dass der Handlungsspielraum für nicht qualifizierte Investoren eingeschränkter ist, da die Regierung durch gesetzliche Regelungen diese vor Risiken schützen möchte, die sie nicht ausreichend einschätzen können. Sie betonte, dass diese Maßnahmen auch auf den Kryptobereich ausgeweitet werden – unter anderem wegen der Volatilität des Kryptomarktes und weil ausländische digitale Vermögenswerte, die eine Verbindung zu Russland haben, beschlagnahmt werden könnten.
Das Gesetz Nr. 1194918-8 wird voraussichtlich am 1. September in Kraft treten und zeitgleich mit der Einführung des digitalen Rubels umgesetzt. Das Gesetz sieht ein Kauf-Limit für Kryptowährungen von 300.000 Rubel (ca. 3800 US-Dollar) für nicht qualifizierte Investoren vor, während das Limit für qualifizierte Investoren das Zehnfache beträgt.
Elvira Nabiullina betonte, dass das russische Krypto-Ökosystem weiterhin offen bleibe und Rücküberweisungen oder Transfers digitaler Vermögenswerte ins Ausland nicht eingeschränkt werden. Sie wies darauf hin, dass Investoren keinen Schutz durch russisches Recht genießen, wenn sie entsprechende Vermögenswerte im Ausland erhalten, und dass sie etwaige Probleme innerhalb ausländischer Gerichtsbarkeiten lösen müssten.
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