Griechenland plant eine Kapitragsteuer von 10 Prozent auf Krypto-Gewinne und würde damit zu den EU-Staaten mit den niedrigsten Sätzen gehören. Das Finanzministerium in Athen hat den Entwurf in der Woche des 8. Oktober 2026 zur öffentlichen Anhörung gestellt; die Konsultation läuft bis zum 22. Oktober, das Parlament soll in der ersten Novemberwoche abstimmen.
Zehn Prozent, 500 Euro Freibetrag
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen private Kapiträge aus Kryptowährungen pauschal mit 10 Prozent besteuert werden, jährliche Gewinne bis 500 Euro bleiben steuerfrei. Im Juni hatten griechische Regierungsvertreter gegenüber Nachrichtenagenturen noch einen Satz von 15 Prozent ins Spiel gebracht; der Entwurf sieht nun den niedrigeren Wert vor. Eine einzige Meldung hält weiterhin am 15-Prozent-Satz fest, die übrigen Berichterstattungen nennen durchgängig 10 Prozent.
Griechenland hätte damit erstmals ein umfassendes rechtliches Rahmenwerk für die Besteuerung von Krypto. Besteuert werden soll laut Entwurf erst die Umwandlung in Fiat-Währung oder der Einsatz zum Kauf von Waren und Dienstleistungen; der direkte Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere löst keine Steuer aus. Wer die Anschaffungskosten nicht belegen kann, riskiert laut Entwurf die Besteuerung des gesamten Verkaufserlöses.
Wo der Satz in Europa steht
Der griechische Entwurf liegt im unteren Bereich der EU-Steuerleiter. Nach einer Anwaltsanalyse und Länderübersichten erhebt Zypern einen flachen Satz von 8 Prozent, Österreich 27,5 Prozent und Frankreich 30 Prozent. Italien hat seinen Satz zu Jahresbeginn von 26 auf 33 Prozent angehoben, Irland liegt ebenfalls bei 33 Prozent, Spanien stuft Krypto-Gewinne als Einkünfte aus Vermögensverwertung mit bis zu 28 Prozent ein.
Anders funktioniert das Modell in Deutschland und Portugal: Dort bleiben Gewinne steuerfrei, wenn die Coins länger als zwölf Monate beziehungsweise 365 Tage gehalten wurden. Das deutsche Bundesfinanzministerium hat allerdings im September 2026 einen Entwurf vorgelegt, demzufolge Krypto-Handelsgewinne ab 2028 mit dem regulären Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent besteuert werden sollen.
Hintergrund der griechischen Initiative ist die EU-Transparenzrichtlinie DAC8, die seit Januar 2026 gilt und Krypto-Dienstleister zur Meldung von Transaktionsdaten ihrer EU-Kunden verpflichtet. Griechenland hat die Regeln im Mai in nationales Recht umgesetzt. Regierungskreise in Athen schätzen die Größe des heimischen Krypto-Marktes als schwer bezifferbar ein, da die meisten Anleger Plattformen außerhalb des Landes nutzen. Abstimmen soll das Parlament laut Regierungsplan in der ersten Novemberwoche.
Zuletzt aktualisiert am 10. Oktober 2026

